Voraussetzungen

Die Aufnahme an die zweijährige Fachschule setzt voraus:

  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Floristen und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr, sowie den erfolgreichen Abschluss der Berufsschule, es sei denn, dass die Bewerberin/der Bewerber nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet war

oder

  • Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige Tätigkeit von mindestens 5 Jahren (z.B. wenn man ohne Berufsausbildung 5 Jahre als Florist oder Gärtner im Endverkauf gearbeitet hat)

oder

  • Absolventen, die in einem gestalterischen Beruf eine Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker abgeschlossen haben
  • Nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung können Bewerber unter bestimmten Voraussetzungen in das 2. Fortbildungsjahr der Fachschule einsteigen und den Abschluss „Staatlich geprüfter Gestalter/Gestalterin für Blumenkunst“ erwerben.

oder

  • Abiturienten und Bewerber mit Fachgebundene Hochschulreife / Fachhochschulreife, die eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können
  • Ausländische Bewerber unterliegen den gleichen Aufnahmebedingungen wie deutsche Bewerber. Die gute Anwendung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt.

 

Weiterhin ist eine Aufnahme unter Einzelfallentscheidung für folgende Bewerber möglich:

  • Studenten die bereits einen der Fachschule verwandte Studiengang an einer Fachhochschule (Hochschule für angewandte Wissenschaften) oder Hochschule abgeschlossen haben
  • Studenten/Studienabbrecher die in einem verwandten Studiengang bereits 70 ECTS-Punkte erreicht haben und wechseln möchten (hier ist der Nachweis von Praxiserfahrungen erwünscht)

 

Die Aufnahme an die Staatliche Fachschule für Blumenkunst Weihenstephan wird durch die Fachschulordnung geregelt. Die Staatliche Fachschule für Blumenkunst Weihenstephan führt verbindlich einen Praxistag für alle Bewerber durch, dementsprechend entscheidet das Kollegium über die Aufnahme an die Schule. Der Unterricht beginnt dann nach den Sommerferien im September und wird in 2-jähriger Vollzeitform durchgeführt. Den neuen Studierenden steht ein Studierender des zweiten Jahrganges als „Pate“ unterstützend zur Seite.