Abschlüsse und Qualifikationen

Die Aufstiegsfortbildung zum „Staatlich geprüften Gestalter für Blumenkunst“ erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Schuljahren und endet mit der staatlichen Abschlussprüfung. Diese Prüfung ist rein schulisch, vergleichbar mit der Technikerprüfung in Handwerk und Industrie.

Da es keine vergleichbare Ausbildung in anderen Ländern gibt, ist lediglich die ein-jährige Meisterausbildung, wie sie in verschiedenen Bundesländern Deutschlands oder im Ausland angeboten wird, eine Weiterbildungsmaßnahme die man als „Alternative“ ansehen kann.

  • Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Gestalterin/ Staatlich geprüfter Gestalter für Blumenkunst" bzw. "Bachelor of Professional (EQF level 6)" verliehen.

  • Die Ausbildereignung nach AEVO (Ausbildereignungsverordnung) wird durch die Teilnahme am Pflichtunterricht Berufs- und Arbeitspädagogik erworben. (Schr. vom 24.02.81 AZ VII4-81102 IHK)
  • Mit der Teilnahme am Wahlpflichtfach „Pflanzenschutz und Pflanzenpflege“ kann die Berechtigung zur Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erworben werden (Schreiben Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.11.90 AZ P2-7320-198).
  • Teilnehmer, die bereits über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, können durch Ergänzungsprüfungen die Fachhochschulreife erwerben, wodurch sie zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt sind.
  • Eine Anerkennung von Inhalten der Fachschule für Blumenkunst als Studieninhalte sind möglich