Die Aufnahme an die zweijährige Fachschule setzt voraus:

  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Floristen und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr, sowie den erfolgreichen Abschluss der Berufsschule, es sei denn, dass die Bewerberin/der Bewerber nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet war,

oder

  • eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige Tätigkeit von mindestens 5 Jahren (z.B. wenn man ohne Berufsausbildung 5 Jahre als Florist oder Gärtner im Endverkauf gearbeitet hat),

oder

  • Absolventen, die in einem gestalterischen Beruf eine Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker abgeschlossen haben,

oder

  • Abiturienten und Bewerber mit Fachgebundener Hochschulreife / Fachhochschulreife, die eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können.
    Internationale Bewerber unterliegen den gleichen Aufnahmebedingungen wie deutsche Bewerber. Die gute Anwendung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt.

 

Weiterhin ist eine Aufnahme unter Einzelfallentscheidung für folgende Bewerber möglich:

  • Studenten, die bereits einen der Fachschule verwandten Studiengang an einer Fachhochschule (Hochschule für angewandte Wissenschaften) oder Hochschule abgeschlossen haben
  • Studenten/Studienabbrecher, die in einem verwandten Studiengang bereits 70 ECTS-Punkte erreicht haben und wechseln möchten (hier ist der Nachweis von Praxiserfahrungen erwünscht)

Der Unterricht beginnt dann nach den Sommerferien im September und wird in 2-jähriger Vollzeitform durchgeführt. Den neuen Studierenden steht ein Studierender des zweiten Jahrganges als „Pate“ unterstützend zur Seite.