Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Gestalterin / Staatlich geprüfter Gestalter für Blumenkunst mit Schwerpunkt Event- und Green Design / Blumenkunst und Design“ bzw. „Bachelor of Professional (EQF level 6)“ verliehen.

Die Ausbildereignung nach AEVO (Ausbildereignungsverordnung) wird durch die Teilnahme am Pflichtunterricht Berufs- und Arbeitspädagogik erworben. (Schr. vom 24.02.81 AZ VII4-81102 IHK)
Teilnehmer, die bereits über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, können durch Ergänzungsprüfungen die Fachhochschulreife erwerben, wodurch sie zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt sind.
Eine Anerkennung von Inhalten der Fachschule für Blumenkunst als Studieninhalte an einer Fachhochschule ist möglich.