Abschlüsse
- Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Floristin/ Staatlich geprüfter Florist" sowie
- die Fachschulreife als Mittlerer Bildungsabschluss erworben.
- Durch die erfolgreiche Teilnahme am Wahlfach Berufs- und Arbeitspädagogik kann die Ausbildungseignung (Schr. vom 24.02.81 AZ VII4-81102 IHK) im Rahmen des Unterrichts erlangt werden.
- Berechtigung zur Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (gemäß Schreiben Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.11.90 AZ P2-7320-198).
- Schüler, die bereits über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, können durch Ergänzungsprüfungen die Fachhochschulreife erwerben, wodurch sie zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt sind.
